Arbeitnehmer und Selbstständige, die wegen der Corona-Krise Verdienstausfälle haben, können ab sofort beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Antrag auf Entschädigung stellen. Das ist möglich, wenn eine Behörde eine Quarantäne angeordnet hat, und die Betroffenen deshalb kein Geld verdienen konnten oder infolge von Corona ein Tätigkeitsverbot bestand.
Oder wenn berufstätige Eltern aufgrund der Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben mussten, um die Kinderbetreuung sicherzustellen.
Die erforderlichen Angaben und Nachweise lassen sich online schnell eintragen und hochladen.
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