Bei uns in Lippe sind bislang neun Bordelle an den Auflagen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes gescheitert. Das Gesetz ist seit etwa einem Jahr in Kraft und sieht unter anderem vor, dass Bordellbetreiber eine offizielle Erlaubnis für ihr Gewerbe brauchen. Neun Betreiber in Lippe mussten ihre Etablissements bisher dicht machen. Das hatte laut Kreisverwaltung verschiedene Gründe. Mal hätten die Standorte Sicherheitsauflagen nicht erfüllt, mal lagen die Bordelle mitten in Wohngebieten. Und das ist verboten. Außerdem müssen sich Bordellbetreiber seit letztem Juli eine Erlaubnis für ihr Gewerbe einholen. Bislang sind beim Kreis zwölf Anträge gestellt worden, allerdings sagte uns ein Sprecher, dass noch keiner davon genehmigt wurde. Unter anderem müssen Bauanträge, Außenbereiche und Standorte noch geprüft werden. Und auch der Antragsteller muss vorher durchleuchtet werden. Sie dürfen beispielsweise nicht einschlägig vorbestraft sein.