Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bad Salzuflen auf die Räumpflicht von Anliegern hin. Die Bereitschaft dazu hat nach Angaben eines Sprechers des Tiefbauamtes in den vergangenen Jahren stetig abgenommen.
Räumen und Streuen muss, wessen Grundstück an eine Straße grenzt und durch sie erschlossen wird. Neuschnee auf den Gehwegen muss derzeit werktags zwischen 7 und 18 Uhr beseitigt werden. Die Stadt Bad Salzuflen informiert, dass dieser Zeitraum zum 1. Januar auf 20 Uhr ausgedehnt wird. An Sonn- und Feiertagen muss bis 9 Uhr geräumt sein. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen benutzt werden, zum Beispiel bei Eisglätte. Den Vorzug haben Sand oder Splitt.