Das Landgericht Detmold spricht kurz vor Weihnachten ein möglicherweise wegweisendes Urteil zum Datenschutz. Ein Lehrer des Felix-Fechenbach-Berufskollegs sieht seine Persönlichkeitsrechte durch die elektronische Schließanlage der Schule verletzt. Der Kreis Lippe hat das herkömmliche Schließsystem der Schule vor zwei Jahren durch ein elektronisches ersetzt und personalisierte Schlüssel ausgegeben. Der Kläger meint, dass sich damit ein Bewegungsprofil erstellen lässt und verlangt Auskunft über die gesammelten Daten, deren Löschung und ein Schmerzensgeld. Der Kreis sieht sich im Recht. Mittlerweile gibt es an der Schule auch nicht-personalisierte Schlüssel, sagte uns eine Gerichtssprecherin. Laut Klägeranwalt sind aber an vielen anderen Schulen im Land noch Schließanlagen in Betrieb, die Datenschutzrechtlich nicht in Ordnung sind.