Eine Rechtsschutzversicherung muss bei einer Klage gegen VW wegen des Dieselskandals eine Deckungszusage für die Kosten geben. Das Landgericht Detmold hat insoweit einem Kalletaler Recht gegeben. Der Lipper will vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz von VW. Ihm dürfe nicht das zeitliche und technische Risko eines Software-Updates aufgebürdet werden. Selbst nach den von VW geplanten Maßnahmen könnte der Kalletaler weitere Nachteile haben. Laut Gericht wären das eventuell erhöhte Abgaswerte, Mehrverbrauch oder erhöhter Verschleiß sein. Außerdem könnte das Fahrzeug auch nach Software-Update einen Image-Makel behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.