Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Lippe lobt die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer. Das Gericht hatte die Erhebung dieser Abgabe für unwirksam erklärt.
Hauptkritikpunkt der Verfassungsrichter war, dass die betreffenden Satzungen nicht zwischen privaten und beruflich notwendigen Hotelübernachtungen unterschieden. Denn nur für private Übernachtungen wäre die Bettensteuer rechtens. Eine Teilung der Satzung sei aber nicht möglich. Somit sei die Abgabe in Gänze unwirksam. Der DEHOGA fühlt sich nach eignen Angaben bestätigt. Im Kreis Lippe war die Einführung einer Bettensteuer aber ohnehin schnell vom Tisch.