Schieder-Gründer Rolf Demuth soll erneut ins Gefängnis. Nach einem Bericht der „Neuen Westfälischen“ hat das Bielefelder Landgericht die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen. Demuths Anwalt hat beim Oberlandesgericht Hamm Beschwerde eingelegt. Sollte die scheitern müsste Demuth noch einmal 14 Monate ins Gefängnis. Der Hintergrund: Demuth hatte sich geweigert, Fragen zu seinem Weggefährten Heinrich Griem zu beantworten. Darin sieht das Bielefelder Landgericht dem Bericht zufolge einen Grund, die Aussetzung der Bewährung zu widerrufen. Demuth war 2011 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Juli 2013 konnte er das Gefängnis wegen guter Führung wieder verlassen. Die letzten 14 Monate seiner Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt.