Gegen einen vom Detmolder Amtsgericht verurteilten Mann hat die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl vollstreckt. Der bekennende Neonazi war Anfang März in Detmold wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Trotzdem befand sich der Mann auf freiem Fuß, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der 27-Jährige war in Berufung gegangen, die Verhandlung steht noch aus. Nur zehn Tage nach dem Detmolder Urteil war der Neonazi der Polizei bei Hannover erneut wegen schwerer Körperverletzung aufgefallen. Die Beamten nahmen ihn fest. Das Detmolder Amtsgericht hatte ihn zu der Freiheitsstrafe verurteilt, weil er in einem Detmolder Kulturzentrum einen Gast verprügelt hatte.