Das Oberlandesgericht Hamm hat das Detmolder Amtsgericht in die Schranken verwiesen: Es hat ein Urteil zum Stalking, also dem Nachstellen von Menschen, aufgehoben.
Das Amtsgericht Detmold hatte einen Mann zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem durfte er sich seinem früheren Partner nicht auf weniger als 300 Meter nähern. Der Mann hatte seinen Ex-Freund und dessen neuen Partner monatelang belästigt. Das Oberlandesgericht sagt aber: Es lag keine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung vor. Dies wäre Voraussetzung für eine Verurteilung. Ein neuer Prozess muss her.
Markus Knoblich, Radio Lippe