Der Bundestag will heute (7. November) über ein Gesetz abstimmen, dass das Gesundheitswesen hierzulande grundlegend verändern könnte. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Patienten künftig Gesundheits-Apps auf Rezept bekommen oder Online-Sprechstunden nutzen können. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die auch die Ärzte bei uns im Kreis vertritt, sagt allerdings: Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn tritt Persönlichkeitsrechte mit Füßen.
Genau, denn der Entwurf sieht nämlich auch vor, dass Forscher künftig die Gesundheitsdaten der gesetzlich Krankenversicherten nutzen können, ohne dafür um Erlaubnis fragen zu müssen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe sagt: Grundsätzlich ist die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und für die Medizin der Zukunft wichtig. Aber: Wenn überhaupt, sollten solche Daten nur anonymisiert weitergegeben werden und die Patienten müssten der Weitergabe ihrer Daten widersprechen können.
Genau das sieht der Entwurf eben nicht vor. Die Kammer sagt ganz deutlich: Wenn Gesundheitsdaten nicht mehr geschützt sind, kann das katastrophale Folgen haben – beispielsweise, wenn sie Einfluss auf die Vergabe von Jobs oder Versicherungsverträgen haben.