Das Rittergut Braunenbruch in Detmold muss künftig mit dem Status Denkmal leben. Das Mindener Verwaltungsgericht hat eine Klage dagegen abgewiesen.
Allerdings wurden nur die Fassade, das Dach und ein Garten unter Denkmalschutz gestellt, sagte uns eine Sprecherin des Gerichts im Radio Lippe-Gespräch. Das Innere des Gebäudes ist nicht betroffen. Beklagt war die Stadt Detmold. Dem Verfahren beigeladen war der Landschaftsverband Westfalen Lippe. Die Unterschutzstellung bedeutet, dass ein Hauseigentümer Veränderungen nur mit einer Genehmigung vornehmen kann.