Nach dem Prozess zum Dreifachmord von Hille hat der Anwalt des verurteilten 53-Jährigen Revision eingelegt. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, kann der Anwalt seine Revision begründen. Und dann müsste der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
Das Landgericht Bielefeld hat den 53-Jährigen und seinen Ziehsohn letzte Woche Freitag (19. Juli) wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Bei dem 53-Jährigen ordnete das Gericht außerdem wegen eines Hangs zum Töten Sicherungsverwahrung an.