Im Fall des Anfang Februar in Bad Salzuflen angeschossenen Kleinkindes gibt es neue Erkenntnisse. Laut Staatsanwaltschaft spricht Vieles dafür, dass ein Familienangehöriger das Kind versehentlich beim Hantieren mit einer Waffe getroffen hat.
Wir gehen nicht davon aus, dass wie von den Angehörigen angegeben ein Unbekannter das Kind damals auf offener Straße angeschossen hat, sagte uns Oberstaatsanwalt Christiopher Imig. Nach Erkenntnissen der Ermittler hat sich der Vorfall wahrscheinlich im Inneren einer Wohnung abgespielt. Vermutlich habe sich beim Hantieren mit einer Druckluft-Waffe der Schuss gelöst. Für die Version der Familie gebe es dagegen keine Anhaltspunkte. Laut Imig verhält sie sich den Ermittlern gegenüber unkooperativ. Es geht um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und um Vortäuschen einer Straftat.