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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Dritter Prozess um Tötungsdelikt von Augustdorf

Der Fall um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Augustdorf vor fast zwei Jahren muss ein drittes Mal vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen den Angeklagten aufgehoben.

Den Karlsruher Richtern geht es um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das Detmolder Landgericht hätte laut BGH genauer prüfen müssen, ob der Angeklagte wegen Alkohols vermindert schuldfähig war. Die Tat passierte im Januar vergangenen Jahres. Der Mann hat zugegeben, damals nach einem Streit seine Ex-Freundin unter anderem mit Messerstichen getötet zu haben. Die Frau soll den Angeklagten provoziert haben. Im ersten Prozess gab es 11 Jahre Haft wegen Totschlags, im zweiten achteinhalb. In der dritten Auflage soll nun das Bielefelder Landgericht den Fall übernehmen.