Vor knapp zwei Jahren hat ein heute 34-Jähriger seine Ex-Freundin in Augustdorf mit mehreren Messerstichen getötet. Ende nächsten Monats (27.02.2020) muss der Fall ein drittes Mal vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen den Angeklagten aufgehoben, weil das Landgericht Detmold laut der Karlsruher Richter genauer hätte prüfen müssen, ob der Mann wegen immensen Alkoholkonsums vermindert schuldfähig war. Der Mann hatte bereits zugegeben, seine Ex getötet zu haben. Im ersten Prozess gab es elf Jahre wegen Totschlags, im zweiten achteinhalb – und die dritte Auflage übernimmt jetzt das Landgericht Bielefeld.