Das Schicksal von Jagdhund Winston beschäftigt das Detmolder Landgericht mittlerweile seit über drei Jahren – Ende offen.
Der Hund war infolge eines Jagdunfalls erblindet und ist seitdem nach Ansicht seines Besitzers weder jagd- noch zuchttauglich. Deshalb will der Besitzer 15.000 Euro Schadensersatz von seinem Jagdgefährten haben. Dieser wollte damals bei der Jagd mit einem Messer einen Waschbären abwehren, traf dabei aber das Auge von Winston.
Mittlerweile gibt es in dem Fall drei Gutachten. Das letzte soll Ende des Jahres vorgestellt werden.