Sie hatte in größerem Stil Amphetamin zum Verkauf hergestellt und sollte dafür ursprünglich mal für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Drogenmischerin aus Lage aber gekippt hatte, hat die Frau jetzt in einem neuen Prozess ein halbes Jahr weniger bekommen.
Sie hat mit den Ermittlern kooperiert und mit ihrer Aussage dabei geholfen, dass weitere Drogenstraftaten aufgeklärt werden konnten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das beim ersten Urteil des Landgerichts Detmold nicht berücksichtigt worden. Jetzt im zweiten Anlauf (Urteil 09.09.2020) hat das Landgericht Detmold das doch noch als Strafmilderungsgrund angerechnet, was drei statt dreieinhalb Jahre Haft für die Lagenserin bedeutet.