Ein Ehepaar muss seine Mietwohnung in einem Horn-Bad Meinberger Mehrfamilienhaus räumen. Der Mann war erwischt worden, als er die Wohnung einer Nachbarin eingedrungen war. Die Frau hatte einen entsprechenden Verdacht gehabt und daraufhin eine Webcam in ihren Räumen installiert. Sie zeigte Bilder des Nachbarn. Die Frau informierte die Polizei. Der gegenüber gab der Mann zu, in die Wohnung eingedrungen zu sein und sie durchsucht zu haben. Der Vermieter, eine kirchliche Einrichtung, kündigte dem Täter und seiner Frau fristlos. Das Paar blieb, der Vermieter klagte. Das Amtsgericht Detmold gab der Kündigung jetzt statt.