Ein Stromversorger aus Berlin muss einem Mann aus Leopoldshöhe einen Bonus in Höhe von 120,00 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Lemgo gab dem Mann jetzt in einer Verhandlung Recht.
Der Leopoldshöher war seit dem 01. Mai 2010 Stromkunde bei dem Versorger in der Hauptstadt. Er kündigte den Vertrag so, dass er genau ein Jahr lief. Das war seiner Meinung nach ausreichend um den Bonus zu erhalten. Das Unternehmen sah das anders. Es argumentierte, dass der Bonus nur dann zu zahlen sei, wenn die Belieferung des Stroms über ein Jahr andauere. So sei eine entsprechende Klausel in dem Vertrag auch zu verstehen. Das Gericht sah das anders. Die Klausel sei zumindest unklar.