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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Einigung ohne Urteil

Die Stadt Detmold und ein Kläger haben ihren Rechtsstreit wegen eines abgestellten Anhängers mit Werbeaufdrucken aus der Welt geschafft. Das Mindener Verwaltungsgericht musste kein Urteil fällen.

Die Stadt hatte einem Detmolder verboten, den Anhänger an einer viel befahrenen Straße abzustellen. Der Mann hatte dagegen geklagt, allerdings war laut Gericht die Klagefrist abgelaufen, so dass es ohnehin außen vor war. Im Gespräch argumentierte der Kläger: er habe einen Anhängerverleih und Kunden stellen den Leihanhänger aus Platzmangel häufig an der Straße ab. Er habe keinerlei Werbeabsichten gehabt. Die Stadt ließ die Angelegenheit damit auf sich beruhen.