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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Einspruch ja oder nein?

Die Kommunalwahl aus dem vergangenen Herbst wird ein weiteres Mal in Kalletal behandelt. Der Gemeinderat muss sich am Abend mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden zu Vorfällen im Wahllokal Lüdenhausen befassen.

Das Gericht hatte am 24. Februar geurteilt: Die Bürger in Lüdenhausen müssen nicht erneut an die Wahlurne, die Kommunalwahl dort wird nicht wiederholt. SPD, Grüne und Unabhängige Kalletaler Bürger wollen dies, weil das Wahllokal während der Stimmenauszählung verschlossen war, was unzulässig ist. Dies stufte das Gericht aber als nicht so gravierend ein. Heute soll der Gemeinderat entscheiden, ob gegen das Urteil aus Minden Einspruch eingelegt wird.