Das West-Carré in Lage wird kommen und zwar so wie ursprünglich vom Rat geplant, so das Oberverwaltungsgericht Münster. Ein Anlieger war gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vorgegangen. Dieses hielt den Bau eines Schnellrestaurants für rechtmäßig. Die Entscheidung der Münsteraner ist endgültig - eine höhere Instanz gibt es in dieser Sache nicht.