Ein ehemaliger Gefangener der JVA Detmold bekommt vom Land NRW 2.300 Euro Schadenersatz. Das hat heute das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Der Mann hatte geklagt, weil er die Unterbringung von vier Gefangenen auf 18 Quadratmetern im Detmolder Gefängnis für menschenunwürdig hielt. Das Gericht stimmte ihm zu. Wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als fünf Quadratmeter Grundfläche zur Verfügung stehen, könne von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein. Der Ex-Häftling hat mehrere Monate Haftstrafen in Detmold verbüßt. Hannah Thees, Radio Lippe