Das Detmolder Landgericht hat 20 Häftlingen der Justizvollzugsanstalt Detmold Schadenersatz zugesprochen. Die Zellengröße ist teilweise menschenunwürdig, heißt es zur Begründung.
Den Anstoß für die Häftlingsklagen hat das Bundesverfassungsgericht gegeben. Es hat entschieden, dass eine Zellengröße von weniger als 5 Quadratmetern menschenunwürdig ist. Die Detmolder Zellen haben eine durchschnittliche Größe von 9,6 Quadratmetern, heißt es in der LZ. Sind die Räume mit 2 Gefangenen belegt, entsprechen sie also nicht mehr den Vorgaben. Die Höhe des Schadenersatzes liegt bei bis zu 20 Euro pro Haft-Tag. Die Kosten trägt der Staat. Matthias Lehmann, radio Lippe.