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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Entscheidung über Irrfahrt vorm Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm muss über die Irrfahrt eines führerlosen Geländewagens entscheiden. Vor dem Detmolder Landgericht hatten sich die beiden streitenden Gegner nicht einigen können.

Der Mitarbeiter einer Detmolder Möbelfirma hatte den fast 65.000 Euro teuren Geländewagen in die Waschanlage gefahren, den Motor ließ er an. Beim Aussteigen sprang der Hebel der Automatikschaltung heraus, das Auto rollte los und beschädigte einen anderen Wagen. Laut erstem Urteil muss das Detmolder Autohaus das Auto zurücknehmen – will das aber nicht. Die Möbelfirma hat die Reparatur des Wagens zu bezahlen.
Christian Spönemann für Radio Lippe.