Das Detmolder Landgericht muss heute über das weitere Schicksal eines verurteilten Sexualstraftäters entscheiden. Die Staatsanwaltschaft möchte den Mann in Sicherungsverwahrung schicken. Die Anklagebehörde hat deshalb Revision gegen die jüngste Verurteilung des 38-jährigen Lippers eingelegt. Damals hatte das Gericht zusätzlich zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe nur eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung verhängt. Die Staatsanwaltschaft möchte aber eine endgültige Regelung. Der 38-Jährige hatte Anfang 2013 eine Frau vergewaltigt. Aus Sicht der Anklage ist der Mann dauerhaft eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein Straftäter auch nach Verbüßen einer Haftstrafe im Gefängnis bleiben muss. Es gibt dann aber regelmäßige Prüfungen, ob das weiterhin nötig ist.