Ein Zahnarzt aus Lippe ist mit einer zweifelhaften Erbschaftsregelung für seinen Sohn jetzt auch vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Der Mediziner hatte seinen Sohn mit einem versprochenen teuren Sportwagen zum Erbverzicht bewegen wollen.
Der Sohn sollte den Nissan GTR seines Vaters erhalten, wenn er bis zum 25. Lebensjahr seine Zahntechniker-Ausbildung mit „sehr gut“ abschließt. Im Gegenzug sollte er auf sein restliches Erbe verzichten. Kurz nach dem Notartermin wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag bereute der junge Mann seine Zustimmung und klagte. Das Detmolder Landgericht und das OLG stuften den Vertrag zwischen Vater und Sohn als sittenwidrig ein. Der Arzt habe sich die Unerfahrenheit und die Begeisterung seines Sohnes für den Sportwagen zu Nutze gemacht. Der Beklagte gab an, seinen Sohn nur zu einem schnellen Abschluss motivieren zu wollen.