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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Erfolgreiche Klage zur Grundsicherung

Die Familie einer behinderten jungen Frau hat vor dem Detmolder Sozialgericht mit einer Klage gegen den Kreis Herford gewonnen. Dieser hatte der 19-Jährigen die Grundsicherungszahlungen über Monate wegen einer geänderten Rechtsauffassung verweigert. Jetzt muss er nachzahlen.

Die betroffene Frau hat das Down-Syndrom und macht eine Ausbildung in einer Werkstatt für Behinderte. Dafür bekommt sie 80 Euro im Monat. Der Kreis hatte die Auszahlung der Grundsicherung verweigert und auf die Praxis des Bundessozialministeriums verwiesen. Denn das meint, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung erst nach Ende der Ausbildungszeit festgestellt werden kann. Das Sozialgericht entschied aber, dass schon während einer Ausbildung in einer Behinderten-Werkstatt von einer dauerhaften Erwerbsminderung ausgegangen werden muss. Deshalb soll der Kreis rückwirkend zum 18.Geburtstag der Frau nachzahlen. Der Kreis kann aber noch gegen die Entscheidung vorgehen.