Die Stadt Oerlinghausen hat erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt. Bei der Klage zusammen mit 90 weiteren Kommunen ging es um die finanziellen Lasten der deutschen Einheit.Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft darum voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte heute das Landesgesetz zur Verteilung der Einheitslasten in Teilen für verfassungswidrig. Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Im Fall von Oerlinghausen geht es dabei um rund 140.000 Euro jährlich.