Die Stadt Detmold weist Immobilienbesitzer auf ihre Räumpflicht hin. Einmal die Woche muss der Bürgersteig vor dem Haus von Laub und Müll befreit werden.
Auch wenn es keinen Gehweg gibt, müssen die Hausbesitzer auf der Straße für eine freie Fläche mit einer Breite von gut Einem Meter sorgen, sagt Bernd Hilmert von der Stadt Detmold. Die Regelung gilt auch im Winter bei Schneefall. Täglich zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr muss in Detmold der Schnee geräumt werden. Nichtgeräumte und verschmutzte Wege stellen eine Gefahr für Bürger und Tiere dar, sagt Hilmert.