Im Blomberger Prozess um vertauschte Urnen kommt der Angeklagte in Erklärungsnot. Der 59-jährige Bestatter soll zwei Urnen vertauscht und im falschen Grab beigesetzt haben. Er muss sich wegen Störung der Totenruhe verantworten. Seinen Fehler hatte er damit erklärt, dass sich die Etiketten auf den Urnen durch starke Sonneneinstrahlung gelöst hätten. Ein Sachverständigen-Gutachten hat diese Erklärung jetzt allerdings so gut wie ausgeschlossen.