Die erste Runde geht an Oerlinghausen: Die Stadt hat den Rechtsstreit um Abgaben an das Kommunale Rechenzentrum vorerst gewonnen.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Stadt Recht gegeben. Die Gebührenbescheide des Rechenzentrums sind demnach nicht zulässig. Oerlinghausen muss 40.000 Euro, die die Stadt einbehalten hatte, nicht zurückzahlen. Bürgermeisterin Ursula Herbort sagte uns, sie sei erleichtert, dass das Gericht den Fall so bewerte wie die Stadt und für sie entschieden habe. Ein Sprecher des Rechenzentrums pochte dagegen auf die vollen Gebühren. Oerlinghausen ist mittlerweile aus dem Zweckverband des Zentrums ausgetreten.