Oberlandesgericht klärt Haftungsfrage. Die Bahn muss den Schaden am Auto von Ex-Arminia-Profi Roland Kopp bezahlen. Er war vor gut drei Jahren auf einem kaputten Bahnübergang in Detmold mit einem Zug zusammengestoßen.
Damals sollte ein Wärter den Bahnübergang sichern, weil die Schranke kaputt war. Das versäumte der Mann aber. Der ehemalige Fußballprofi machte noch eine Vollbremsung, krachte aber trotzdem in die Seite eines Zuges. Den Schaden am Auto von etwa 26.000 Euro wollte der Besitzer des Wagens – ein Autohaus aus Münster- zurück. Die Bahn sah aber eine Mitschuld beim Fahrer. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht. Das sah jetzt die Bahn, den Wärter und die eingesetzte Privatbahn gemeinsam als voll haftbar an. Den Fahrer traf demnach keine Schuld.