Im dritten Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Augustdorf hat die Staatsanwaltschaft achteinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Das Urteil soll Ende dieser Woche (KW 10) fallen.
Der Angeklagte steht vor Gericht, weil er Anfang 2018 im Streit seine Ex-Freundin umgebracht hatte. Zwei Mal verurteilte das Detmolder Landgericht den Mann deshalb zu langjährigen Haftstrafen. In beiden Fällen hob der Bundesgerichtshof die Urteile wieder auf. Die Karlsruher Richter waren zuletzt der Ansicht, dass die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichend geprüft wurde. Dabei geht es darum, wie betrunken der Mann zur Tatzeit war. Der Gutachter blieb laut Staatsanwaltschaft auch in diesem Prozess dabei, dass der Angeklagte voll schuldfähig war. Die Verteidigung forderte sechs Jahre Haft.