Für lippische Gebäudereiniger lohnt sich künftig auch der Weg zwischen zwei Einsatzorten für den Geldbeutel. Nach Aussage des OWL-Verbandes der Gewerkschaft IG Bau zählt dann auch die Fahrtzeit zur Arbeitszeit. Es geht um das so genannte Wegegeld, das nach Gewerkschaftsangaben in der Vergangenheit eher die Ausnahme war. Jetzt sei es im neuen Tarifvertrag erstmals klar geregelt, sagt der Bezirksverbandsvorsitzende Heinrich Echterdiek. Ein Drittel der knapp 2.000 Gebäudereiniger im Kreis Lippe könne davon profitieren. Sollte es deshalb Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber geben, bietet die IG Bau ihre Hilfe an.
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