In Lage darf ein Bordell in direkter Innenstadtnähe vorerst bleiben. Das Mindener Verwaltungsgericht gab der Stadt zwar grundsätzlich Recht, schreibt die LZ, allerdings gab es einen Formfehler. Die Stadt forderte den Eigentümer des Hauses auf, unverzüglich zu schließen. Sie hätte aber den Mieter der Immobilie an der B66 anschreiben müssen. Die Politik in Lage versucht schon länger, das Bordell „Fair Lady“ zu verdrängen.