Der Fall eines in Detmold durch einen umgestürzten Baum getöteten Kindes vor fast einem Jahr ist endgültig juristisch abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen so genannten Klageerzwingungsantrag verworfen. Bei dem tragischen Unglück im Juli 2011 war in der Nähe des Freilichtmuseums plötzlich ein Baum auf ein 12jähriges Mädchen gestürzt, das dort mit anderen Kindern spielte. Die Eltern wollten einen Mitarbeiter des zuständigen Landesverbands zur Verantwortung ziehen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein. Dagegen legten die Eltern Beschwerde ein. Die scheiterte. Darauf folgte der Antrag auf Klageerzwingung, den das Oberlandesgericht nun auch zurück gewiesen hat.