Nach dem Urteil im Fall der getöteten Julia R. deutet sich schon ein juristisches Nachspiel an. Die Schwester des Opfers möchte als Nebenklägerin, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüft, sagte uns ihre Anwältin.
Das Detmolder Landgericht hat den Angeklagten gestern wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Der Mann hatte zugegeben, seine Freundin im vergangenen Juni mit einem Messer getötet zu haben. Ein Gutachter stellte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie und damit die Schuldunfähigkeit fest. Andernfalls hätte der 22-Jährige mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen müssen. Die Nebenklage hat noch bis Mitte nächster Woche Zeit, Revision einzulegen.