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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Fall Lügde - Bewährungstrafe für Heiko V.

Es gibt ein erstes Urteil im Fall Lügde. Heiko V. aus Stade kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, der Haftbefehl gegen ihn ist aufgehoben worden. Er muss 3.000 Euro Schmerzensgeld an ein Opfer zahlen und eine Therapie machen. Der Mann hatte in Livechats beim Kindesmissbrauch auf dem Lügder Campingplatz zugeschaut. Außerdem besaß er fast 40.000 kinderpornographische Foto- und Videodateien.

„Die Angst, die Verzweiflung, die Abscheu und den Ekel hat man in den Gesichtern der Kinder gesehen. Und die müssen auch sie gesehen haben. Das ist Teil ihrer persönlichen Schuld“, sagte Richterin Anke Grudda direkt an Heiko V. gerichtet. Ein Opfer könne nicht wieder von vorne anfangen - ein Täter schon. Die Richterin macht aber auch noch mal unmissverständlich klar, dass die Taten von Heiko V. nicht mit denen der Hauptangeklagten zu vergleichen sind. Das Geständnis und auch die Entschuldigung, direkt an das Opfer gerichtet, habe die Kammer dem Mann aus Stade hoch angerechnet. Die Opferanwältin zeigte sich enttäuscht, der Verteidiger des Täters sah sich in seinen Forderungen bestätigt.