Im „Fall Lügde“ ist das Verfahren gegen einen 68-Jährigen aus Steinheim mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Aus der Aussage seiner Tochter hatte sich ursprünglich mal der Verdacht der Beihilfe zu Taten des Hauptbeschuldigten ergeben. Ihr Vater soll sie ihm anvertraut haben, obwohl sie ihm von sexuellen Übergriffen berichtet habe. Das soll Anfang der 1990er Jahre gewesen sein. Von Staatsanwaltschaft und Polizei heißt es heute: Soweit aufgrund des damaligen Alters der heute 39 Jahre alten Zeugin eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Betracht käme, wären die Taten heute bereits verjährt.
>> Alles zum Missbrauch auf dem Campingplatz Lügde.