Im Fall eines 51jährigen Mannes aus Detmold hat das hiesige Amtsgericht heute kein Urteil gefällt. Der Fall muss vor dem Schöffengericht verhandelt werden.
Denn bei der angeklagten Tat handelt es sich nicht um einen einfachen Diebstahl, sondern um räuberischen Diebstahl. Damit ist das Amtsgericht nicht zuständig. Der 51jährige soll im Sommer über das Schiebedach in ein Auto eingestiegen sein und so ein Portemonnaie geklaut haben. Dabei wurde er vom Autobesitzer überrascht. Es kam zu einer Schlägerei. Der Angeklagte soll weitere Diebstähle auf dem Gewissen haben. Matthias Lehmann, Radio Lippe.