Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm muss sich ein zweites Mal mit Gewaltvorwürfen gegen lippische Polizisten beschäftigen. Das vermeintliche Opfer hat nach der bereits zweiten Einstellung des Verfahrens nun erneut Beschwerde eingelegt.
Damit muss Hamm nun wieder prüfen, ob die Detmolder Ankläger ein weiteres Mal gegen die drei Polizisten ermitteln müssen. In dem Fall geht es um die Festnahme einer Frau in Lage vor zwei Jahren. Die Beamten waren damals wegen Ruhestörung gerufen worden und nahmen die angetrunkene Frau mit. Die wirft ihnen vor, sie dabei verletzt zu haben. Die Polizisten bestreiten das. Die Verletzung soll die Frau demnach schon vor der Festnahme gehabt haben. Aus Sicht der Detmolder Staatsanwaltschaft lässt sich ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Einsatz und Verletzung nicht nachweisen.