Im Falschaussage-Prozess gegen einen Bielefelder Polizeiarzt kann der Angeklagte am Detmolder Amtsgericht vorerst nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. Die Staatsanwaltschaft lehnt einen entsprechenden Vorschlag des Gerichts ab. Angeboten war, dass der Polizeiarzt 5.000 Euro zahlt und der Fall damit erledigt ist. Der Mann ist angeklagt, weil er im Prozess gegen den ehemaligen Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey zu Gunsten des Angeklagten gelogen haben soll. Krummrey wurde in diesem Verfahren freigesprochen. Der Vorwurf gegen ihn: er soll den Arzt vor Untreue-Ermittlungen gewarnt haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Weil der Arzt Hauptbelastungszeuge im Krummrey-Verfahren war, kommt für die Anklage eine Einstellung nicht in Frage, hieß es auf Radio Lippe-Nachfrage.