Nach dem Tod eines Familienvaters am Himmelfahrtstag 2015 am Bahnhof Löhne bahnt sich ein neuer Prozess gegen den angeklagten Bad Salzufler an. Die Generalbundesanwaltschaft hält den Freispruch vom Dezember vergangenen Jahres für unrechtmäßig. Die Generalbundesanwaltschaft kann die Argumentation des Bielefelder Landgerichts nicht nachvollziehen, dass der Salzufler aus Notwehr gehandelt haben soll. Die Beweisführung ist lückenhaft und widersprüchlich, argumentiert auch Nebenklagevertreter Christian Thüner im Radio Lippe-Gespräch. Im ganzen Prozess habe es nie Hinweise auf Notwehr gegeben. Am Himmelfahrtstag war das spätere Opfer mit einer Gruppe junger Männer aneinander geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung konnte der Angeklagte dem Mann einen Spatenstil entreißen und seinerseits damit zuschlagen. Der Vater starb an den Folgen. Selbst die Verteidigung hatte eine Haftstrafe gefordert.