Der Rechtsstreit um den Bau des Sporthauses in Augustdorf ist doch noch kein Fall für die Akten. Das Insolvenzgericht Detmold hat den Beschluss der Gläubigerversammlung aufgehoben, weil der ehemalige Vorsitzende des FCE Augustdorf bisher kein Vermögensverzeichnis vorgelegt hat. Das sei die Voraussetzung dafür gewesen, dass die Gemeinde dem Vergleich zugestimmt hat. Der sieht vor, dass der ehemalige FCE- Vorsitzende 10.000 Euro zahlt. Ohne die Vermögensaufstellung sei allerdings nicht nachvollziehbar, warum sich die Gläubiger auf diese Summe beschränken sollen, begründet das Gericht. Auch ein anderer Gläubiger hatte den Beschluss beanstandet. Der Insolvenzverwalter schließt nicht aus, dass es bei dem Vergleich bleibt, sobald die Vermögensaufstellung vorliegt.