Eine Zahnarztpatientin aus Bad Salzuflen hat jetzt vor dem Oberlandesgericht Hamm Recht bekommen. Die Frau sollte nach einer Behandlung 16.000 Euro zahlen.
Das Gericht entschied jetzt, dass der Kieferchirurg aus Hannover die Bad Salzuflerin nicht genug über Alternativen informiert hatte. Klärt ein Kieferchirurg seine Patienten nicht über kostengünstigere Behandlungsmethoden auf, muss sein hohes Honorar nicht bezahlt werden, so die Begründung der Richter. In dem Streitfall sollte die 56-Jährige 16.000 Euro überweisen. In Rechnung gestellt hatte der Arzt bislang 42.000 Euro. Das OLG schloss sich der Meinung des Landgerichts Detmold an und wies die Klage des Mediziners auf Zahlung ab.