Die Strafe für Fendi Özmen steht. Der Generalbundesanwalt hat keine Fehler im Urteil des Detmolder Landgerichts gefunden, schreibt die LZ. Der gläubige Kurde war wegen Beihilfe zum Mord zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll mitgeholfen haben, seine eigene Tochter, Arzu Özmen, umzubringen, weil die eine Beziehung zu einem Andersgläubigen hatte.