Die Sommerferien stehen vor der Tür und für viele Schüler im Kreis beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Allerdings darf nicht jeder Schüler alles machen, so der Deutsche Gewerkschaftsbund OWL. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet zum Beispiel Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf aber nicht überschritten werden.