Das auch für Lippe zuständige Verwaltungsgericht Minden hat jetzt die Klage eines Syrers auf den vollen Flüchtlingsstatus abgewiesen. Dieser hätte dem Mann ermöglicht, seine Familie schneller aus Syrien nach Deutschland zu holen. Das Gericht entschied, dass dem Mann nur der so genannte subsidiäre Schutz zusteht. Das bedeutet, dass er als Bürgerkriegsflüchtling in Deutschland bleiben darf, aber nicht aufgrund politischer Verfolgung. Bei letzterem hätte er statt einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis sofort eine für drei Jahre bekommen und hätte seine Familie aus Syrien sofort nachholen können. Das Gericht begründet die Abweisung damit, dass bei der Flucht aus einem Bürgerkriegsland nicht automatisch auch von politsicher Verfolgung ausgegangen werden kann. Aktuell muss das Verwaltungsgericht sich mit mehr als 100 ähnlicher Klagen befassen.