Wenn Flüchtlinge Angehörige nach Deutschland nachholen wollen, dann geht das oft nur, wenn jemand für die Unterhaltskosten gerade steht. In Lippe haben einige Menschen solche Bürgschaften übernommen. Vielen war aber offenbar nicht ganz klar, was damit finanziell auf sie zukommt. Viele dachten nämlich, dass sie nur für die Zeit verantwortlich sind, bis die Asylbewerber hier anerkannt sind. Tatsächlich geht die Verpflichtung aber noch weiter. Mehrere Lipper mussten deshalb schon fünfstellige Summen an das Jobcenter überweisen. Aktuell muss das für uns zuständige Verwaltungsgericht Minden noch über 20 solcher Fälle aus Lippe entscheiden. Insgesamt habe es in OWL schon Klagen gegeben, bei denen der Bürge 80.000 Euro zahlen sollte, sagte uns eine Sprecherin. Immerhin: Mehrere Betroffene konnten sich demnach aber auch schon ohne Urteil mit dem Jobcenter einigen.